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jano

Anmeldedatum: 25.08.2006 Beiträge: 2670 Wohnort: Aarau
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wom

Anmeldedatum: 27.08.2007 Beiträge: 1559 Wohnort: München
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Verfasst am: 03.02.2010, 17:38 Titel: |
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Jano, ich mache Dir ein Angebot, daß Du nicht ablehnen kannst.

its never over in a rover |
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jano

Anmeldedatum: 25.08.2006 Beiträge: 2670 Wohnort: Aarau
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Verfasst am: 03.02.2010, 17:55 Titel: |
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Certamente fratello..
'Ndrangheta |
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mumps

Anmeldedatum: 23.01.2008 Beiträge: 1167 Wohnort: Nasses Dreieck, Norddeutschland
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Verfasst am: 03.02.2010, 20:33 Titel: Meine private Meinung |
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Der Ankauf der CD ist nicht zulässig und macht die Käufer zu Komplizen einer Straftat; ob man das nun Hehlerei oder sonstwie nennt, ist ein Streit um des Kaisers Bart und hat etwas von Pharisäertum.
Die Tatsache, daß die Regierung so etwas schon mal getan hat, macht sie vielleicht zum Wiederholungstäter, entschuldigt aber nicht die Wiederholung.
Wenn im Ausland begangene Straftaten unbeachtlich sind, wieso bekommt dann Herr Ernst August von Hannover in Deutschland einen Prozeß, bloß weil er irgendwo in Kenia jemandem in umstrittenem Umfang ein paar aufs Maul gegeben hat?
Dieser von mir so empfundene Rechtsverstoß der Regierung stellt einen Dammbruch dar, weil sich danach niemand mehr an Recht und Gesetz gebunden zu fühlen braucht. Warum soll ich danach nicht alle Filme/Musik/Texte/Software kopieren, die ich gerne hätte bzw. für meine Arbeit benötige? Warum soll ich den Typen, der sein Handy/seinen iPod/sein Portemonnaie nicht freiwillig hergeben will, nicht mit Fußtritten überzeugen? Der Zweck heiligt eben nicht nicht die Mittel. Wir sind sonst ganz schnell auf dem Niveau des damaligen Ministerpräsidenten, der 1976 in einem Buch (Der Staat - Idee und Wirklichkeit) das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit zu einem nicht absoluten Grundrecht (zweiter Ordnung?) erklärt hat, das nicht jedem immer zustehe. Damals war er zu alt für eine Jugendsünde und noch nicht dement.
Natürlich muß man die Steuerhinterzieher mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln verfolgen. Davon gibt es genug. Die CD wird nicht benötigt. Man kann z. B. viele Steuerfahnder einstellen, die ein Mehrfaches ihres Gehalts (man redet vom Vier- bis Fünffachen) an Steuerzahlungen einspielen, anstatt sie zu mobben und in die Psychiatrie abzuschieben.
Warum also soll die CD unbedingt gekauft werden? Mir fallen verschiedene Erklärungen ein:
Die CD soll um Himmels willen nicht in Hände geraten, die sie vielleicht komplett auswerten wollen. Besser, man läßt sie verschwinden oder unleserlich werden oder sortiert sie zumindest nach Leuten, die angezeigt werden sollen oder nicht. Ein entsprechend entlohntes Bauernopfer findet sich schon.
Man weiß schon unter der Hand, daß sie als Beweismittel nicht zugelassen werden wird. Also wird mit Hilfe eines geneigten und geeigneten Anwalts ein Schauprozeß inszeniert, bei dem die Verwertung der Daten des Angeklagten, mit etwas Glück sogar der ganzen CD vom Richter für unzulässig erklärt wird. Dann ist die von ihr ausgehende Gefahr gebannt und viele sind aus dem Schneider. Bei diesen Aussichten kommt genug Geld zur Finanzierung des Prozesses zusammen.
Sollte ich Argumente gebracht haben, die schon erwähnt wurden, bitte ich um Entschuldigung.
Unser Zeitalter ist stolz auf Maschinen die denken und mißtrauisch gegen Menschen, die es versuchen. |
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yellowFox

Anmeldedatum: 17.04.2005 Beiträge: 9738 Wohnort: Nahe Bern
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Verfasst am: 04.02.2010, 00:37 Titel: |
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| Super-DAU hat Folgendes geschrieben: | | Dass EIN Gericht die Beweismittel gegen Zumwinkel zuließ, sagt tatsächlich nichts über die grundsätzliche Rechtmäßigkeit des Vorgehens aus: Das ist einfach ein Aspekt des bei uns oft praktizierten Richterrechts. Insoweit liegt Surfer wohl nicht richtig, wenn er von der testierten Rechtmäßigkeit des Ankaufs ausgeht. Das nächste Gericht könnte die Angelegenheit sehr schnell kippen. Und wer sich nur ein klitzekleines Bisschen für aktuelles Recht interessiert, der kennt die Neigung der Legislative, erste einmal alles, was ihr dient, für rechtens zu erklären und die endgültige Entscheidung nach Karlsruhe abzuwälzen. |
Anscheinend wird der Kauf gestohlener Bankdaten seit letztem September tatsächlich vom Deutschen Bundesverfassungsgericht geprüft. Dies aufgrund einer Verfassungsbeschwerde im Bezug auf die Leichtenstein-Affäre. Es ist also tatsächlich nicht auszuschliessen, dass sich ein Teil der Argumentationsbasis der Beführworter plötzlich in Luft auflösen könnte. Ganz so klar, wie es uns Schäuble glauben machen will, ist die juristische Lage also überhaupt nicht.
Und sollte ein bevorstehender Grundsatzentscheid den Kauf illegal beschafter Daten als verfassungswidrig beurteilen, könnte die ganze Sache - je nach Timing - in einem ziemlichen Desaster enden. Nämlich dann, wenn man feststellen muss, dass man 2.5 Millionen Euro Steuergelder einem Kriminellen in dei Hand gedrück und im Gegenzug nicht mehr als Polycarbonat im Wert von 3 Cent bekommen hat.
Übrigens wurde unterdessen Strafanzeige gegen Angela Merkel eingereicht. |
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Hal_9000

Anmeldedatum: 16.08.2007 Beiträge: 4106 Wohnort: Freiamt (D)
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Verfasst am: 04.02.2010, 01:11 Titel: |
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| yellowFox hat Folgendes geschrieben: | | ...und im Gegenzug nicht mehr als Polycarbonat im Wert von 3 Cent bekommen hat. |
Das kann man so nicht sagen. Schließlich planen die Verwertungsgesellschaften eine Erhöhung der Abgaben auf Speichermedien. Das Medium kann so seinen Wert im Handumdrehen auf 6 Cent verdoppeln.
Wo soll das alles nur hinführen? |
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radarin

Anmeldedatum: 20.01.2007 Beiträge: 4089 Wohnort: St.Gallen
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Verfasst am: 04.02.2010, 01:31 Titel: |
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Ist doch interessant wer sich da so alles zu Wort meldet, und wie die Meinungen darüber sind. Dabei,
Steuerhinterziehung bleibt Steuerhinterziehung
Diebstahl bleibt Diebstahl
Hehlerei bleibt Hehlerei ...
(Dabei meine ich nicht die Beiträge hier, vielmehr was vor allem im TV auf deutschen und Schweizer Kanälen ausgestrahlt wird)
MacBook, MacBook Pro, iMac 27", MacMini, iPhone 2G, iPhone 4G, iPad, iPad2, div. iPods, AppleTV, WDTV Life |
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SecretSurfer

Anmeldedatum: 10.08.2007 Beiträge: 16338 Wohnort: Düsseldorf, NRW, Deutschland
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Verfasst am: 04.02.2010, 15:20 Titel: |
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| yellowFox hat Folgendes geschrieben: | | Super-DAU hat Folgendes geschrieben: | | Dass EIN Gericht die Beweismittel gegen Zumwinkel zuließ, sagt tatsächlich nichts über die grundsätzliche Rechtmäßigkeit des Vorgehens aus: Das ist einfach ein Aspekt des bei uns oft praktizierten Richterrechts. Insoweit liegt Surfer wohl nicht richtig, wenn er von der testierten Rechtmäßigkeit des Ankaufs ausgeht. Das nächste Gericht könnte die Angelegenheit sehr schnell kippen. Und wer sich nur ein klitzekleines Bisschen für aktuelles Recht interessiert, der kennt die Neigung der Legislative, erste einmal alles, was ihr dient, für rechtens zu erklären und die endgültige Entscheidung nach Karlsruhe abzuwälzen. |
Anscheinend wird der Kauf gestohlener Bankdaten seit letztem September tatsächlich vom Deutschen Bundesverfassungsgericht geprüft. Dies aufgrund einer Verfassungsbeschwerde im Bezug auf die Leichtenstein-Affäre. Es ist also tatsächlich nicht auszuschliessen, dass sich ein Teil der Argumentationsbasis der Beführworter plötzlich in Luft auflösen könnte. Ganz so klar, wie es uns Schäuble glauben machen will, ist die juristische Lage also überhaupt nicht.
Und sollte ein bevorstehender Grundsatzentscheid den Kauf illegal beschafter Daten als verfassungswidrig beurteilen, könnte die ganze Sache - je nach Timing - in einem ziemlichen Desaster enden. Nämlich dann, wenn man feststellen muss, dass man 2.5 Millionen Euro Steuergelder einem Kriminellen in dei Hand gedrück und im Gegenzug nicht mehr als Polycarbonat im Wert von 3 Cent bekommen hat.
Übrigens wurde unterdessen Strafanzeige gegen Angela Merkel eingereicht. |
So wie Du es darstellst und wie es die hier vorherrschende Meinung zu sein scheint, ist es dann wohl doch nicht. Die Rechtsexperten im Bundestag haben ganz klar festgestellt, dass ein solches Material vom Staat gekauft werden muss, weil es sonst Strafvereitelung im Amt ist. Insofern ist das vorgehen natürlich rechtens und ist keineswegs fraglich. Die Klage gegen die Kanzlerette der Herzen dürfte damit auch obsolete sein.
"Ich war immer bereit zu kämpfen, aber ich habe die Grenzen meiner Kräfte erreicht." - (Karl-Theodor zu Guttenberg, Abtrittsrede, 2011 / Star Trek II, Der Zorn des Khan, 1982) |
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yellowFox

Anmeldedatum: 17.04.2005 Beiträge: 9738 Wohnort: Nahe Bern
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Verfasst am: 04.02.2010, 16:06 Titel: |
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| SecretSurfer hat Folgendes geschrieben: | | So wie Du es darstellst und wie es die hier vorherrschende Meinung zu sein scheint, ist es dann wohl doch nicht. Die Rechtsexperten im Bundestag haben ganz klar festgestellt, dass ein solches Material vom Staat gekauft werden muss, weil es sonst Strafvereitelung im Amt ist. Insofern ist das vorgehen natürlich rechtens und ist keineswegs fraglich. |
Ja, aber es liegt dazu kein obergerichtlicher Entscheid vor und damit ist die Rechtslage in diesem Fall alles andere als definitiv. Sollte nämlich eine höhere Instanz, zum Beispiel das Bundesverfassungsgericht, mit einem Grundsatzentscheid zu einem anderen Schluss kommen, fällt diese Argumentationskette wie ein Kartenhaus zusammen. |
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SecretSurfer

Anmeldedatum: 10.08.2007 Beiträge: 16338 Wohnort: Düsseldorf, NRW, Deutschland
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Verfasst am: 04.02.2010, 16:07 Titel: |
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| yellowFox hat Folgendes geschrieben: | | SecretSurfer hat Folgendes geschrieben: | | So wie Du es darstellst und wie es die hier vorherrschende Meinung zu sein scheint, ist es dann wohl doch nicht. Die Rechtsexperten im Bundestag haben ganz klar festgestellt, dass ein solches Material vom Staat gekauft werden muss, weil es sonst Strafvereitelung im Amt ist. Insofern ist das vorgehen natürlich rechtens und ist keineswegs fraglich. |
Ja, aber es liegt dazu kein obergerichtlicher Entscheid vor und damit ist die Rechtslage in diesem Fall alles andere als definitiv. Sollte nämlich eine höhere Instanz, zum Beispiel das Bundesverfassungsgericht, mit einem Grundsatzentscheid zu einem anderen Schluss kommen, fällt diese Argumentationskette wie ein Kartenhaus zusammen. |
Woher hast Du diese Information?
"Ich war immer bereit zu kämpfen, aber ich habe die Grenzen meiner Kräfte erreicht." - (Karl-Theodor zu Guttenberg, Abtrittsrede, 2011 / Star Trek II, Der Zorn des Khan, 1982) |
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yellowFox

Anmeldedatum: 17.04.2005 Beiträge: 9738 Wohnort: Nahe Bern
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Verfasst am: 04.02.2010, 16:24 Titel: |
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| SecretSurfer hat Folgendes geschrieben: | | Woher hast Du diese Information? |
Zum Beispiel hierher:
| Zitat: | | Das Bundesverfassungsgericht prüft unterdessen eine Verfassungsbeschwerde zum Kauf gestohlener Bankdaten durch den Fiskus. Zwar geht es dabei um die Liechtensteiner Steueraffäre aus dem Jahr 2008. Allerdings könnten die Karlsruher Richter den Fall zum Anlass nehmen, um ein Grundsatzurteil zur strafrechtlichen Verwertbarkeit solcher Daten zu sprechen, wie der Münchner Steuerstrafverteidiger Franz Bielefeld sagte. |
Quelle: http://www.rp-online.de/politik/deutschland/Steuerdaten-CDU-Mitglied-zeigt-Kanzlerin-an_aid_815494.html
Gestern Abend bin ich noch zufällig beim ZDF und Lanz hängengeblieben, wo genau darüber diskutiert wurde. Auch da hat eine anwesende Rechtsexpertin klar gesagt, dass die Rechtslage keinesweg eindeutig ist, weil sie noch nicht über alle Instanzen geprüft wurde. Selbst Hans Eichel, der als klarer Verfechter des Ankaufs zu Gast war, musste das widerwillig zugeben. |
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Coolknight
Anmeldedatum: 02.02.2010 Beiträge: 17 Wohnort: Liechtenstein
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Verfasst am: 04.02.2010, 17:19 Titel: 1997 |
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Anno Domini 1997
Habe ich einen Brief an die Ganze Banken und Treuhand branche in Liechtenstein gesendet,
es ging um des Verschlüsseln aller Datensätze in Banken und bei Treuhänder. Und zwar so
das IT Leute keine Einsicht mehr haben, das Daten Kopiern nichts nützt. Es währe danach nur
noch möglich gewesen über "Print Screen", und nur bei Terminals, und nur wer berechitig ist
mit Ausgabe unter welcher berrechtigung die Daten Lesbar gemacht wurden.
Die antwort war... "Passiert doch nichts..." oder "Kein Bedarf..."
Na ja... kamm die Story mit der LGT
Gruss,
Coolknight
Habe in den 90ern im Smartcard / Datenverschlüsseln Bereich in Silicon Valley gearbeitet.
Wie bei der Titanic... passiert doch nichts...  |
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SecretSurfer

Anmeldedatum: 10.08.2007 Beiträge: 16338 Wohnort: Düsseldorf, NRW, Deutschland
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Verfasst am: 04.02.2010, 17:26 Titel: |
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| yellowFox hat Folgendes geschrieben: | | SecretSurfer hat Folgendes geschrieben: | | Woher hast Du diese Information? |
Zum Beispiel hierher:
| Zitat: | | Das Bundesverfassungsgericht prüft unterdessen eine Verfassungsbeschwerde zum Kauf gestohlener Bankdaten durch den Fiskus. Zwar geht es dabei um die Liechtensteiner Steueraffäre aus dem Jahr 2008. Allerdings könnten die Karlsruher Richter den Fall zum Anlass nehmen, um ein Grundsatzurteil zur strafrechtlichen Verwertbarkeit solcher Daten zu sprechen, wie der Münchner Steuerstrafverteidiger Franz Bielefeld sagte. |
Quelle: http://www.rp-online.de/politik/deutschland/Steuerdaten-CDU-Mitglied-zeigt-Kanzlerin-an_aid_815494.html
Gestern Abend bin ich noch zufällig beim ZDF und Lanz hängengeblieben, wo genau darüber diskutiert wurde. Auch da hat eine anwesende Rechtsexpertin klar gesagt, dass die Rechtslage keinesweg eindeutig ist, weil sie noch nicht über alle Instanzen geprüft wurde. Selbst Hans Eichel, der als klarer Verfechter des Ankaufs zu Gast war, musste das widerwillig zugeben. |
Oh, ja, der Herr Lanz. Na dann. Wie auch immer, ich gehe mal davon aus, und das ist nur mein Bauchgefühl, dass es dabei keinerlei Probleme geben wird. Andere Länder stehen ja auch schon bereits Schlange und ein solches negatives Urteil würde mit dem Grundsatz zur Verhinderung der Strafvereitelung im Amt deutlich zuwider laufen. Ich bin gespannt, ob ein solcher Prozess nicht wie das Hornberger Schießen ausgeht. Bis die Verfassungsrichter hier zu einem Urteil kommen, haben sich hoffentlich die meisten Steuersünder bereits selber entleibt. In der Zwischenzeit beobachte ich mit Spannung die weitere Entwicklung bei der Credit Suisse. Das Thema nimmt ja auch immer mehr Fahrt auf.
Übrigens finde ich es sehr spannend zu beobachten, wie wichtig es vielen Schweizern zu sein scheint, dass derlei Daten in Deutschland auf keinen Fall verwertet werden dürfen, gleichzeitig die Rechtslage in der Schweiz sehr eindeutig zu sein scheint und nichts anderes besagt, als dass derlei Informationen durchaus gerichtsverwertbar sind. Selbst der Ackermann, Chef der Deutschen Bank und nebenbei ein Schweizer, spricht sich vehement dagegen aus.
"Ich war immer bereit zu kämpfen, aber ich habe die Grenzen meiner Kräfte erreicht." - (Karl-Theodor zu Guttenberg, Abtrittsrede, 2011 / Star Trek II, Der Zorn des Khan, 1982) Zuletzt bearbeitet von SecretSurfer am 04.02.2010, 17:49, insgesamt einmal bearbeitet |
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SecretSurfer

Anmeldedatum: 10.08.2007 Beiträge: 16338 Wohnort: Düsseldorf, NRW, Deutschland
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Verfasst am: 04.02.2010, 17:40 Titel: Re: 1997 |
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| Coolknight hat Folgendes geschrieben: | Wie bei der Titanic... passiert doch nichts... |
*gähn*
"Ich war immer bereit zu kämpfen, aber ich habe die Grenzen meiner Kräfte erreicht." - (Karl-Theodor zu Guttenberg, Abtrittsrede, 2011 / Star Trek II, Der Zorn des Khan, 1982) |
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yellowFox

Anmeldedatum: 17.04.2005 Beiträge: 9738 Wohnort: Nahe Bern
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Verfasst am: 04.02.2010, 18:05 Titel: |
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| SecretSurfer hat Folgendes geschrieben: | | Oh, ja, der Herr Lanz. Na dann. |
Ich kann ihn auch nicht ausstehen aber das hat ja nicht der Lanz gesagt, sondern die Gäste. Lanz hat nur moderiert (bzw. das getan, was er für Moderieren hält).
| SecretSurfer hat Folgendes geschrieben: | | und ein solches negatives Urteil würde mit dem Grundsatz zur Verhinderung der Strafvereitelung im Amt deutlich zuwider laufen. |
Du sagst also, wenn man die Möglichkeit hat ein Verbrechen aufzuklären, dann muss man das tun, egal was es kostet.
Das sehe ich ganz klar anders. Der Zweck darf nicht die Mittel heiligen. Natürlich muss Steuerhinterziehung mit allen möglichen Mitteln bekämpft werden. Die möglichen Mittel müssen aber da aufhören, wo moralische oder juristische Grundsätze verletzt werden. Wie weit soll das denn sonst gehen?
Ich will es mal etwas drastisch ausdrücken: Ein «mögliches Mittel» zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung wäre zum Beispiel auch, dass man in einer Nacht-und-Nebel-Aktion ein SEK in die Schweiz einfliegt, den Hauptsitz der Credit Suisse stürmt und das Personal mit vorgehaltener Waffe zur Herausgabe der Kundendaten zwingt. Das wäre ja dan auch legitim, schliesslich ist es eine Möglichkeit ein Verbrechen aufzuklären und diese Möglichkeit muss man gemäss deiner Aussage zwingend nutzen.
Verstehst du was ich meine? |
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