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Atarimaster



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BeitragVerfasst am: 14.02.2010, 17:53   Titel:

Turik hat Folgendes geschrieben:
Atarimaster hat Folgendes geschrieben:
Und?
Was macht Dich glauben, dass diejenigen, die den Kauf befürworten, nun plötzlich anderer Meinung sein könnten?

Oh.
Ein Politiker spricht.


Es kann ja nicht jeder ein Polemiker sein.




Irgendeiner wartet immer.

 
Turik



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Beiträge: 42
Wohnort: Bei, aber keinesfalls in Zürich
BeitragVerfasst am: 14.02.2010, 19:21   Titel:

Atarimaster hat Folgendes geschrieben:

Es kann ja nicht jeder ein Polemiker sein.

Deine naiv gestaltete Nachfrage nach einer Antwort, die auf der Hand liegt, hat Politikerniveau.
 
Atarimaster



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Wohnort: Ruhrgebiet
BeitragVerfasst am: 14.02.2010, 19:23   Titel:

Turik hat Folgendes geschrieben:
Atarimaster hat Folgendes geschrieben:

Es kann ja nicht jeder ein Polemiker sein.

Deine naiv gestaltete Nachfrage nach einer Antwort, die auf der Hand liegt, hat Politikerniveau.


Tja, ich bin eben nicht so schlau wie Du, deshalb ist mir die Antwort, die auf der Hand liegt, überhaupt nicht klar! Hilf mir doch bitte auf die Sprünge.




Irgendeiner wartet immer.

 
jan



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BeitragVerfasst am: 14.02.2010, 19:46   Titel:

Turik hat Folgendes geschrieben:
Atarimaster hat Folgendes geschrieben:

Es kann ja nicht jeder ein Polemiker sein.

Deine naiv gestaltete Nachfrage nach einer Antwort, die auf der Hand liegt, hat Politikerniveau.


Was liegt denn auf der Hand? Der populistische und vollkommen unüberlegte Vorschlag der SVP als Racheakt gegen Deutschland? Dieser Vorstoß ist auf so vielen Ebenen sinnlos, widersprüchlich und unausgegoren, dass er mehr Fragen aufwirft als beantwortet. Zum Beispiel, ob richtige Politiker die SVP überhaupt ernst nehmen sollten. Schade, dass man die anderen Schweizer Parteien dazu so wenig hört (zumindest hier in Deutschland), die sind mit Sicherheit konstruktiver.




The more it stays the same, the less it changes

 
mumps



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BeitragVerfasst am: 16.02.2010, 16:07   Titel:

jan hat Folgendes geschrieben:
…: Würden Arbeitnehmer illegale Machenschaften des Arbeitgebers anzeigen wollen, wenn sie selbst mit Strafverfolgung rechnen müssen?
….

Das müssen sie ja leider (fallweise)! Folgendes Beispiel aus meinem Fachbereich (um Unwichtiges gekürzt):
In einem Krankenhaus in Deutschland waren chirurgischer Chef und sein Oberarzt Trinkkumpane. Da wurde auch schon mal schwer unter Dampf operiert, und die Ergebnisse waren hin und wieder zur Veröffentlichung geeignet, aber mehr zur Abschreckung. Eine Krankenschwester hat darauf Anzeige erstattet. Sie wurde vom KH-Träger fristlos gekündigt wegen Verstoß gegen die Dienstverschwiegenheit. Den Kündigungsschutzprozeß hat sie verloren. Später sollte dann mal dieser Oberarzt jemanden operieren, was er sich, weil angetrunken, nicht zugetraut hat. Sein Chef hat ihn gezwungen. Der Anästhesist hat- allerdings erfolglos - versucht, ihn an der Operation zu hindern. Der Eingriff ging schief. Das hat dann jemand (klugerweise?) anonym angezeigt. Nun wurde - unter anderem - der Anästhesist angeklagt, weil er den Operateur nicht nachhaltig genug (mit physischer Gewalt?) am Eingriff gehindert hat, und auch verurteilt.
Welche Handlungsmaxime soll man nun daraus ableiten?
(Der Chefchirurg wurde übrigens auch angeklagt und später entlassen. Der Operateur konnte nicht mehr belangt werden; er hatte sich inzwischen umgebracht.)
So sieht die Rechtsrealität in Deutschland aus.




Religionskriege sind Konflikte zwischen erwachsenen Menschen, bei denen es darum geht, wer den cooleren imaginären Freund hat.

 
jan



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Beiträge: 1920
Wohnort: Rheinhessenmetropole
BeitragVerfasst am: 16.02.2010, 16:24   Titel:

mumps hat Folgendes geschrieben:
jan hat Folgendes geschrieben:
…: Würden Arbeitnehmer illegale Machenschaften des Arbeitgebers anzeigen wollen, wenn sie selbst mit Strafverfolgung rechnen müssen?
….

Das müssen sie ja leider (fallweise)! Folgendes Beispiel aus meinem Fachbereich (um Unwichtiges gekürzt):
In einem Krankenhaus in Deutschland waren chirurgischer Chef und sein Oberarzt Trinkkumpane. Da wurde auch schon mal schwer unter Dampf operiert, und die Ergebnisse waren hin und wieder zur Veröffentlichung geeignet, aber mehr zur Abschreckung. Eine Krankenschwester hat darauf Anzeige erstattet. Sie wurde vom KH-Träger fristlos gekündigt wegen Verstoß gegen die Dienstverschwiegenheit. Den Kündigungsschutzprozeß hat sie verloren. Später sollte dann mal dieser Oberarzt jemanden operieren, was er sich, weil angetrunken, nicht zugetraut hat. Sein Chef hat ihn gezwungen. Der Anästhesist hat- allerdings erfolglos - versucht, ihn an der Operation zu hindern. Der Eingriff ging schief. Das hat dann jemand (klugerweise?) anonym angezeigt. Nun wurde - unter anderem - der Anästhesist angeklagt, weil er den Operateur nicht nachhaltig genug (mit physischer Gewalt?) am Eingriff gehindert hat, und auch verurteilt.
Welche Handlungsmaxime soll man nun daraus ableiten?
(Der Chefchirurg wurde übrigens auch angeklagt und später entlassen. Der Operateur konnte nicht mehr belangt werden; er hatte sich inzwischen umgebracht.)
So sieht die Rechtsrealität in Deutschland aus.


Es ging hier um die Strafverfolgung der Anzeigenden, und die fand ja in deinem Beispiel nicht statt. Und das mit der Verschwiegenheitspflicht ist auch nur ein relativ eng begrenzter betroffener Personenkreis, man kann das also nicht unbedingt verallgemeinern. Aber du hast dahingehend recht, dass die Verschwiegenheitspflicht gerade den betroffenen Berufsgruppen die Anzeige von schweren Fehlern nicht gerade leicht macht. Da ist die anonyme Anzeige in solchen Fällen wohl die bessere Lösung.




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wom



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BeitragVerfasst am: 16.02.2010, 20:24   Titel:

STAMPEDE!



schmunzelnd




its never over in a rover

 
jano



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BeitragVerfasst am: 16.02.2010, 22:53   Titel:

Die Schafe sehen denen sehr ähnlich lächelnd


Haallloo, das war nur ein kleiner Scherz, nicht gleich prügeln, ja?
 


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