Nochmal - die Verwendung einer Karte, oder eines kleinen Ausschnittes der Karte, in einer Werbung (so in Deutschland, in der Schweiz wird es nicht anders sein) muß beim Eigentümer der Karte angefragt werden.
Beispiel: "Lieber Falk Verlag, ich brauch einen Kartenausschnitt ca. 500m rund um die Dingsbumsstrasse 24 in D 12345 Soundso, weil da der Bäcker Friedrich Fleissig ein Geschäft hat, für das er Werbung machen will."
Der Verlag frägt dann, wie groß der Plan wird und wie hoch die Auflage ist, und genau dafür will er dann nach einem internen Schlüssel Geld haben. Du bekommst BitMap-Karten in png oder sonstwas. Und Du kannst die Dir dann selber vektorisieren, was aber in der Praxis in meinen Augen keinen großen Sinn macht.
Oder aber, Du gehst etwa zu Navtech und kaufst Dir die Verwertungsrechte einer Vektorkarte von Graubünden, wozu aber 2000.- bei weitem nicht langen werden.
Ein kostengünstiger Weg: Du scannst den Stadtplan ein und zeichnest ihn in PS auf einer drübergelegten Ebene stilisiert nach, denn allein die einfachste Lizenzvariante ist teurer als die Arbeitszeit.
Am meisten freut es den Kunden, wenn plötzlich der Verlags-Anwalt schreibt und alles eingestampft oder vergoldet werden darf.
Besonders störend ist es, wenn es sich um Internetseiten von Karl und Liese Müller handelt, die ihren 18 Freunden den Weg zur Geburtstagsfeier per geklautem FalkStadtplan auf Html-Papier zeigen wollen.
its never over in a rover